Bankerlaubnis & zuständige Aufsichtsbehörde
Bankerlaubnis
Die Banque LBLux ist in Luxemburg als Finanzinstitut zugelassen.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).
Gesellschaftszweck
Die Gesellschaft hat zum Zweck die Durchführung aller Bank- und Finanzgeschäfte für eigene und dritte Rechnung sowie aller damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Tätigkeiten.


