RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

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Spezialfonds

Das Gesetz vom 13. Februar 2007 stellt einen eigenen Gesetzesrahmen für Spezialfonds dar. Neben institutionellen und professionellen Investoren, können auch „sachkundige Anleger", wie beispielsweise vermögende Privatpersonen, Vermögensverwalter oder Family Offices in einen Spezialfonds investieren.

Eine sehr hohe Flexibilität hinsichtlich der erlaubten Vermögensanlagen ermöglicht grundsätzlich eine Investition in alle Arten von Anlagen. Zielinvestments können bis zu 100% erworben werden. Lediglich der Grundsatz der Risikomischung, gemäß CSSF-Rundschreiben, muss Berücksichtigung finden.

  1. Weitere rechtliche Aspekte
  2. Mögliche Rechtsformen: SICAV-FIS als S.à r.l., S.A., SCA oder Genossenschaft organisiert als S.A.
  3. Umbrella-Fonds mit mehreren Teilfonds und/oder Anteilklassen sind möglich
  4. Mindestkapital 1,25 Mio. EUR; Mindestanlagesumme 125.000 EUR

Sprechen Sie mit uns und stellen Sie uns Ihre Fondsidee vor. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie.

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